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Über Uns

Ob PKW, Motorrad oder LKW – wir begleiten dich mit Spaß und Expertise auf dem Weg zum Führerschein. Von der ersten Theorie-Stunde bis zur praktischen Prüfung stehen wir dir mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Unser Fahrlehrer Ralf hat schon viele Kilometer im Fahrschulauto auf dem Buckel und kennt die Straßen in und um Seevetal wie seine Westentasche. Ralf weiß genau, welche Skills dich sicher durch die Prüfung bringen und nicht zuletzt fit für den Straßenverkehr machen. Also worauf wartest du noch? Wir freuen uns auf dich!

Führerscheinklasse: A1 – 125ccm – ab 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)

bis 125 cm³
bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Schließt ein: AM

Führerscheinklasse: A2 – bis 35 kW – ab 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)

bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Schließt ein: AM, A1

Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1 lediglich praktische Prüfung.

Führerscheinklasse: A – über 35kW – ab 20 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)

über 45 km/h
über 50cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

über 45 km/h
über 50 cm³
über 15 kW

Mindestalter:
24 Jahre: Krafträder bei Direktzugang
21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2

Schließt ein: AM, A1, A2

Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2 lediglich praktische Prüfung.

Führerscheinklasse B – Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

bis 3500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg
über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)

Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre
– beim „Begleiteten Fahren“
– bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fährbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen: AM; L
Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

Führerscheinklasse BF17

Wann kann’s losgehen?
Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung angeben.
Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen:

Mindestalter: 30 Jahre
Bemerkungen:
Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besessen haben.
Sie darf maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. (neues Recht)
Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

Führerscheinklasse BE – Klasse B mit (Sattel-)Anhänger

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger

bis 3,5 t
Mindestalter: s. Führerscheinklasse B
Voraussetzung: B

Schließt ein: B

Erwerb durch praktische Prüfung

Führerscheinklasse B96 – Anhängerführerschein

Den Führerschein der Klasse B96 (Anhängerführerschein) brauchst du, wenn du Gespanne mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, aber unter 4.250 kg fahren möchtest, also beispielsweise einen Wohnwagen.

Neben der Theorie zum Fahren mit einem solchen Anhänger steht hier ganz klar die Praxis im Vordergrund! Du übst ausführlich das Fahren, Wenden und Rangieren mit Anhänger.

Allgemeine Infos zur Erweiterung auf B96

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17). 18 Jahre beim Direkterwerb.
Unterlagen/Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.
Befristung: Keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Prüfungen: Für die Klasse B96 gibt es keine eigene Prüfung, sondern eine besondere Schulung. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl B96 in deinen Führerschein eintragen lassen.

Das darf ich mit B96 fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Besonderheit: Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen. Du musst eine Ausbildung in einer Fahrschule durchlaufen. Diese stellt dir anschließend eine Teilnahmebescheinigung aus.
Weitere Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht, jedoch keine Sonderfahrten.

So sieht die Ausbildung aus

Für die Erteilung der Schlüsselzahl B96 ist keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen. Du kannst die Klasse B96 ganz einfach z.B. bei deinem B-Führerschein mitmachen.

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden. In der Schulung lernst du das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahren mit einem Anhänger der entsprechenden Fahrzeugkombination (über 3.500 kg und max. 4.250 kg).

Die theoretische Schulung umfasst dabei mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten = 3,33 Fahrstunden). Im praktischen Teil musst du mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten = 4,66 Fahrstunden) absolvieren, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums, als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Hier übst du z.B. Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Bremsen, Anhalteweg, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, Pendeln des Anhängers, Abkuppeln und Ankuppeln und Einparken.

Besonderheit: Die praktische Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.

Selbstverständlich musst du aber auch hier das Gelernte in die Praxis umsetzen. Konkret muss jeder Teilnehmer mindestens eine Stunde (60 Minuten = 1,33 Fahrstunden) mit dem Anhänger im Straßenverkehr unterwegs sein. Hast du diese Fahrt erfolgreich absolviert, stellt dir deine Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus.

DAS BRAUCHST DU FÜR DIE SCHLÜSSELZAHL B96

Theorie: 2,5 Stunden (150 Minuten = 3,33 Fahrstunden)
Praxis: 3,5 Stunden (210 Minuten = 4,66 Fahrstunden)
Fahren: 1,0 Stunden (60 Minuten = 1,33 Fahrstunden)

Führerscheinklasse B196 – 125ccm Motorräder

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein! Mayks Fahrschulen hat bereits als einer der ersten Fahrschulen in Deutschland die ersten Ausbildungen erfolgreich absolviert. Wie gewohnt kannst Du die Ausbildung im Intensivkurs in nur zwei Tagen absolvieren oder individuell nach deinen Wünschen und zeitlichen Verfügbarkeiten auf mehrere Tage verteilen.
So funktioniert die B196 Ausbildung:
Voraussetzungen für das B196 Upgrade:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden ( mindestens ) à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Erweiterung:

Melde dich für die B196 Ausbildung hier an.

  1. Absolviere die Ausbildung.
  2. Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
  3. Losdüsen!

Kosten: hängen vom können und wissen im Umgang mit Motorisierten Zweirädern ab.

Solltest Du Fragen zu dem B196 Upgrade haben, kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder kontaktieren.

B196 Upgrade für Nicht-Hamburger

Du kommst nicht aus der Nähe von Hamburg? Würdest aber gerne dein B196 Upgrade mit einem kleinen Städtetrip nach Hamburg oder das Alte Land in verbindung bringen? Wir bieten dir die B196 Erweiterung im Intensivkurs inkl. zwei Übernachtungen im Hotel an.

Auch das ist alles möglich.

E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung

Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.

B196 – ERWEITERUNG SCHLÜSSELZAHL 196 FÜR DIE FÜHRERSCHEINKLASSE B

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.

Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Voraussetzung für B196

  1. Mindestalter 25 Jahre
  2. 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
  3. Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)

  • Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
  • Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
  • Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

Eintrag im Führerschein

Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Wichtige Information

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Schlüsselzahl B 197

Worin unterscheiden sich die Führerscheine Klasse B mit und ohne Schlüsselzahl in der Ausbildung und Prüfung?

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede

Klasse B ohne Schlüsselzahl 197 Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Grundausbildung Die Grundausbildung findet üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten Die besonderen Ausbildungsfahrten finden üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt sinnvollerweise bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
Praktische Prüfung Die Prüfungsfahrt findet auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Ausbildung und Testung

Wann können die „Schaltstunden“ innerhalb der praktischen Ausbildung durchgeführt werden?
Der Gesetzgeber hat sich dazu bewusst nicht geäußert. Man wollte die pädagogische Freiheit des Fahrlehrers nicht beschneiden.Insofern können die „Schaltstunden“ zu jedem Zeitpunkt der praktischen Ausbildung erfolgen.Pädagogisch erforderlich ist es, auch Sonderfahrten für die Schaltstunden zu verwenden.

Wozu dient die Testfahrt für die „Schaltstunden“ und wer führt sie durch?
Die Testfahrt wird durch einen Fahrlehrer der Fahrschule durchgeführt. Das kann der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule sein.Während der Testfahrt, die eine Dauer von mind. 15 Minuten aufweisen muss, testet der Fahrlehrer, ob der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kann.

Bisheriger und künftiger möglicher Ablauf einer praktischen Ausbildung Klasse B ohne Schlüsselzahl 197:
Die dargestellte Anzahl der Unterrichtseinheiten variiert naturgemäß bei unterschiedlichen Bewerbern. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, gehen wir von 20 UE für die Grundausbildung, 12 UE für die Sonderfahrten und 2 UE für die Prüfungsvorbereitung aus. Die Anzahl der UE für die Grundausbildung und die vertiefende Prüfungsvorbereitung können Sie den Gegebenheiten Ihrer Region und Ihrer Fahrschule in einem Beratungsgespräch entsprechend anpassen.

Beispielhafter Ablauf einer praktischen Ausbildung Klasse B mit Schlüsselzahl 197:
Die als Kreise dargestellten UE sind die UE auf einem automatikgetriebenen Fahrzeug. Die als Vierecke dargestellten UE sind die UE auf einem Schaltfahrzeug. Das rote Viereck symbolisiert die Testfahrt.

Rechtliche Grundlagen ab 01.04.2021

Bisherige Automatikregelung bleibt weiterhin bestehen. Gilt für alle Fahrzeugklassen.

Neu für Klasse B: Bei Ausbildung mit Schalt- und Automatikgetriebe und Prüfung mit Automatikfahrzeug wird keine Beschränkung eingetragen

Schaltausbildung auf Kraftfahrzeugen der Klasse B gemäß § 17a FeV

Zitat: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.

Führerscheinklasse C1 – Kraftfahrzeuge über 3,5 t

über 3500 kg bis 7500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg

Allgemeine Informationen

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: B
Schließt ein: B

Führerscheinklasse C1E – C1 mit (Sattel-)Anhänger

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1 mit (Sattel-) Anhänger

über 750 kg
(Kombination max. 12000 kg)

Allgemeine Informationen

Mindestalter: 18
Voraussetzung: C1
Schließt ein: BE, D1E (wenn D1 vorhanden)

Führerscheinklasse C
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)

über 3500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg

Allgemeine Informationen

Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre
mit „Grundqualifikation BKF“ – bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf

Voraussetzung: B
Schließt ein: C1

Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Führerscheinklasse CE – Klasse C mit (Sattel-)Anhänger

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (Sattel-) Anhänger

über 750 kg

Allgemeine Informationen

Mindestalter: siehe C
Voraussetzung: C
Schließt ein: C1E; BE; T, D1E (wenn D1 vorhanden), DE (wenn D vorhanden)

Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.

Öffnungszeiten / Kontakt

Du kannst uns telefonisch nicht erreichen? Dann sind wir vermutlich gerade irgendwo auf den Straßen unterwegs…

Mail: info@janosh-fahrschule.de
Tel: +49 (0) 40 / 76 11 77 14

Während unserer Geschäftszeiten sind wir aber telefonisch für dich erreichbar:

Dienstag 16:00 – 18:00
Mittwoch 16:00 – 18:00
Donnerstag 16:00 – 18:00

Du regelst deine Angelegenheiten lieber schriftlich oder rufst außerhalb der Geschäftszeiten an? Dann schreib uns eine Mail.